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Inhaber, Webmaster und für den Inhalt dieser Website verantwortlich: Petro Domenigg, FILMSTILLS.AT KG, Witthauergasse 22, 1180 Wien, Österreich
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters oder per E-Mail. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung oder einer Bestätigung per E-Mail des Vermieters zustande.
Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Mieters oder Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Durch eine Buchung des Studios erkennt/erkennen der/die Mieter die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an.

2Mietpreise und Bezahlung

Als Mietpreis gilt der auf der Homepage | www.fotoloft.at | veröffentlichte Preis.
Als Mietpreis ist der am Tag des Vertragsabschlusses veröffentlichte Preis maßgeblich.
Die Fälligkeit der gesamten Miete ist spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Gänze fällig.
Nicht einbringbare Forderungen werden dem Kreditschutzverband von 1870 übergeben. Daraus entstehende Zinsen und Mehrkosten trägt zur Gänze der Mieter/Schuldner.
Bei längerer Mietdauer kann der Vermieter eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung ist Einigungssache zwischen Mieter und Vermieter.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Studios wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.
Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Bei einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei vom Vermieter nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum berechnet.
Kosten für Auf- und Abbau sind nicht im Mietpreis inbegriffen und vom Mieter in die von ihm gewünschte Mietdauer einzukalkulieren.

3Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder mündlich vereinbart.
Als Tagesmiete gilt eine Zeitspanne von max. 10 Stunden, die frühestens um 8 Uhr beginnt und ungeachtet dessen, wann der Mieter mit der Arbeit beginnt, spätestens um 22 Uhr desselben Kalendertages endet.
Als Halbtagesmiete gilt eine Zeitspanne von max. 5 Stunden, die entweder um 8 Uhr beginnt und um 13 Uhr desselben Kalendertages endet, oder um 14 Uhr beginnt und um 19 Uhr desselben Kalendertages endet.
Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen.
Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten ersten Tagesmietpreis.
Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

4Rücktritt und Änderungen des Vertrags

Hat ein Mieter einen Vertrag über eine Dauer von zwei und mehr Tagen abgeschlossen, gelten folgende Vereinbarungen:
Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet.
Tritt der Mieter acht bis zwanzig Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten 10 Prozent des Gesamtmietpreises.
Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von sieben Tagen vor Mietbeginn werden 30 Prozent des Gesamtmietpreises berechnet.
Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von drei Tagen werden 50 Prozent des Gesamtmietpreises berechnet.
Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb weniger als drei Tage vor Mietbeginn werden 70 Prozent des Gesamtmietpreises verrechnet.

Hat ein Mieter einen Vertrag über die Dauer von einem halben oder einen ganzen Tag abgeschlossen, gelten folgende Vereinbarungen:
Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet.
Tritt der Mieter zwanzig Tage bis 24 Stunden vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden 10 Prozent des Mietpreises verrechnet.
Tritt der Mieter innerhalb 24 Stunden vor Mietbeginn von Vertrag zurück, werden 70 Prozent des Mietpreises verrechnet.

5Haftung, Nutzung, Eigentum

Bei Auftragsproduktionen des Mieters für Dritte gilt der Mieter für die in den AGB angeführten Rechte und Pflichten als verantwortlich.
Der Mieter ist verpflichtet, Mieträume und Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu benutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.
Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien, durch die eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte, oder Beschädigungen bzw. Verunreinigungen der Studioräume und Geräte  entstehen könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Genehmigung seitens des Vermieters erforderlich.
Ein Umbau der Mietgegenstände ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte und Gegenstände des Studios auch nur in diesem Studio genutzt werden.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der Vermieter das Hausrecht. Der Vermieter ist berechtigt,  die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch von ihm beauftragte Personen zu betreten.
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden, mit Ausnahme von Schäden aus Abnutzung durch den vertragsmäßigen Gebrauch.
Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen.
Der Mieter stellt den Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter als Gesamtschuldner.
Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte sind.
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Alle gemieteten Geräte und Gegenstände des Mietobjekts bleiben auch während der Mietzeit Eigentum des Vermieters.

6Mängel der Mietsache, Mängelanzeige

Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort dem Vermieter zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können.
Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7Sonstige Vereinbarungen

Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.
Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen.
Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung das entsprechende Entgelt erhoben. Als Mietpreis wird der am Tag der Vertragsbildung veröffentlichte Preis berechnet.

8Schlussbestimmungen

Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Wien/Österreich.
Stand: Mai 2020

 

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1Kontakt

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Tel.: +43-699-1 301 22 16

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